Nach der geltenden Rechtslage können Wettbewerbsverbände nur dann gegen unlautere Werbe- und Geschäftspraktiken in bestimmten Branchen vorgehen, wenn ihnen eine "erhebliche Zahl von Gewerbetreibenden" dieser Branche als Mitglieder angehören. Um ein tatkräftiges Einschreiten eines Wettbewerbsverbandes in einem bestimmten Bereich zu ermöglichen, muss dem Verband keine bestimmte Mindestanzahl von Mitgliedern aus diesem speziellen Bereich angehören, schon gar nicht die Mehrheit der Mitbewerber und schon gar nicht muss er die "Großen" der Branche zu seinen Mitgliedern zählen, es reicht vielmehr aus, dass sich eine Reihe kleinerer und mittlerer Unternehmen im Verband zusammenfinden, die eine gewisse Wirtschaftskraft und ein nicht unbedeutendes Marktpotential in sich vereinen. Auf diese Weise wird es auch einem kleineren Unternehmen möglich, zusammen mit einem Wettbewerbsverband und den anderen dort organisierten Branchenkollegen gegen Wettbewerbsverletzungen eines "Großen" der Branche - die sich zunehmend häufen - einzuschreiten, womit er allein überfordert wäre.

Der VSW zählt unter anderem zu seinen Mitgliedern gewerbliche Unternehmen, freiberuflich Tätige und Wirtschaftvereinigungen jeweils aus dem gesamten Bundesgebiet, darunter

* 18 Verbände der Wirtschaft, die auf Bundes- oder Landesebene tätig sind,
* verschiedene Innungen,
* ca. 350 Unternehmen aus einer Vielzahl von Branchen, u. a. Anlagenleasing, Arzneimittel, Elektro-/Elektronikartikel, Ernährungsberatung, Finanzdienstleistungen, Immobilien, Kapitalanlagen, Kosmetikartikel, Kraftfahrzeuge, Kranken- und Kurbehandlungen, Lebensmittel, Nahrungsergänzungen, medizin-technische Apparaturen, Möbel/Einrichtungsgegenstände, Teppichwaren/Bodenbeläge, Uhren und Schmuckwaren, Verlagserzeugnisse, Versandhandelswaren, Versicherungen, Werbeagenturen.

Die Marktbedeutung der Mitgliedsunternehmen reicht vom Einzelhandelskaufmann bis zu Großkonzernen.

Wettbewerb ist kein Zustand, sondern ein Verhaltensprozess, der bestimmt wird durch das Verhalten der einzelnen Wirtschaftssubjekte, deren Verhalten sich allerdings in gewissen gesetzlichen Rahmenbedingungen zu bewegen hat, um den Bestand und die Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs vor unlauteren Wettbewerbshandlungen zu schützen. Die Einhaltung der Rahmenbedingungen durch die Wettbewerber bedarf aus naheliegenden Gründen einer regelmäßigen Kontrolle, diese erfolgt überwiegend durch die Marktbeteiligten selbst im Wettbewerbsprozess. Fördert diese unlautere Verhaltensweisen an den Tag, so erfordert dies eine rasche und entschlossene Unterbindung, damit Lauterkeit und Fairness wieder die Oberhand gewinnen. Nur ein engagiertes Eintreten für Lauterkeit in Handel und Gewerbe sichert einen funktionsfähigen Wettbewerb. Unverzichtbar ist hier natürlich der Unternehmer als Einzelkämpfer, mehr Aussicht auf nachhaltigen Erfolg bietet hingegen der Zusammenschluss mit anderen Gleichgesinnten unter dem Dach eines schlagkräftigen Wettbewerbsverbandes wie dem VSW, der die Kräfte bündelt und Arbeitsaufwand, Kostenbelastung und Risiken auf viele Schultern verteilt, ein Zusammenschluss, der sich seit mehr als 30 Jahren bewährt.

Falls Interesse an einer Mitgliedschaft oder einer sonstigen Zusammenarbeit mit dem VSW besteht, steht der Geschäftsführer des Verbandes, Rechtsanwalt Ferdinand Selonke, für ein Gespräch gern zur Verfügung. Haben Sie weitere Fragen? Klicken Sie in der linken Leiste auf Kontakt oder Mitgliedschaft.

Unseren Magazin-Dienst können Sie auch unabhängig von einer Mitgliedschaft abonnieren, weitere Informationen unter Publikationen.