Satzungszweck des Verbandes ist es, unlauteren Wettbewerb und Wirtschaftskriminalität im Interesse der Allgemeinheit, der gewerblichen Unternehmen, der freiberuflich Tätigen sowie der Verbandsmitglieder zu bekämpfen und Gewerbetreibende durch Aufklärung und Beratung mit dem Wettbewerbsrecht vertraut zu machen und auf dessen Einhaltung hinzuwirken.

Die Vorschriften des Wettbewerbsrechts samt der dazu ergangenen Rechtsprechung sind für fast jeden Gewerbetreibenden sowie dessen berufliche Vertretung nach wie vor von grundlegender Bedeutung. Die Nichtbeachtung von Vorschriften kann zu beträchtlichem Schaden führen, bis hin zum Verbot des Vertriebes von Produkten oder Leistungen und damit der Lähmung des gesamten Betriebes. Eine sorgfältige Information und Beratung ist deshalb ebenso geboten wie das Vorgehen gegen die nicht rechtstreue Konkurrenz, die durch unlauteren Wettbewerb die redlichen Mitbewerber schädigt und im geschäftlichen Erfolg beeinträchtigt.

Gerade in jüngster Zeit ist zu beobachten, wie sich eine Reihe von Unternehmen unterschiedlichster Branchen mit spektakulären Werbekampagnen skrupellos über geltendes Recht hinwegsetzt und zunehmend rechtstreue kleine und mittelständische Unternehmen in wirtschaftliche Bedrängnis bringt. Auch in anderen Bereichen, beispielsweise der Kapitalanlagenvermittlung, hat eine Vielzahl unseriöser Wettbewerber es geschafft, das Vertrauen in eine ganze Branche zu erschüttern und so die Arbeit der redlichen Mitbewerber nachhaltig zu erschweren.

Häufig fehlt nicht nur dem Mitbewerber, sondern auch den Fachverbänden, die spezifische Branchen oder Berufsgruppen vertreten, die finanzielle, personelle und sachliche Ausstattung für ein wirksames wettbewerbsrechtliches Vorgehen. Darüber hinaus binden wichtige gesellschaftspolitische - seien es nun steuer- oder arbeitsrechtliche oder sonstige branchenspezifische - Fragen häufig in einem Umfang die Kräfte der Verbandsspitzen, dass für die Verfolgung der aktuellen wettbewerbsrechtlichen Rechtsprechung zu wenig Zeit bleibt. Durch die Zusammenarbeit mit einem Wettbewerbsverband wie dem VSW ergibt sich insbesondere für Fachverbände der nicht zu unterschätzende Vorteil, insoweit die Interessen der eigenen Mitglieder und für Einzelunternehmen über den Verband die eigenen Interessen zu wahren und darüber hinaus auch grundlegende Fragen entscheiden zu lassen.